Mietregeln


Um die Mietregeln einzusehen, wählen Sie je nach Gerätetyp, den Sie mieten, eine der unten aufgeführten Gerätegruppen aus.
Mietregeln
Baumaschinen

Grundprinzipien der Gerätevermietung bei Ramirent-Baumaschinenvermietungsunternehmen:

  1. Bei Ramirent wird die Ausrüstung für einen festen oder unbestimmten Zeitraum gemietet, der durch eine entsprechende Zeiteinheit festgelegt wird, d. h. einen Tag, eine Woche oder einen Monat. Allgemeine Baugeräte, Hebebühnen und Gerüste werden tageweise vermietet. Personen- und Lastenaufzüge sowie Container werden monatsweise gemietet.
  2. Die Gerätemiete bei Ramirent erfolgt auf Grundlage der aktuell gültigen Preisliste, die auf der Website und in allen Mietstationen von Ramirent SA verfügbar ist.
  3. Einige Geräte haben eine bestimmte stündliche Betriebsgrenze. In einem solchen Fall wird jede weitere Arbeitsstunde gemäß der bei Ramirent gültigen Preisliste berechnet.
  4. An Sonn- und Feiertagen fallen keine Gebühren an. Ausgenommen hiervon sind Hilfsmittel wie Gerüste, Container und Kräne sowie sonstige Geräte, die der Kunde an diesen Tagen oder vereinbarungsgemäß nutzt.
  5. Preise sind verhandelbar.
  6. Es besteht die Möglichkeit einer Flottenmiete (größere Anzahl Geräte, längere Laufzeiten). In einem solchen Fall werden die Mietkonditionen individuell ausgehandelt. Um die Bedingungen für die Flottenmiete festzulegen, wenden Sie sich bitte an KAM-Mariusz Gołębi, Telefonnummer. 607 171 884, E-Mail: mariusz.golab@ramirent.pl
  7. Die Vermietung von Maschinen und Geräten erfolgt auf Grundlage der bei Ramirent geltenden OWUN (Baumaschinen, Hebebühnen), OWU (Gerüste), SzWUNK (Container). Diese Bedingungen sind auf der Website und in allen Ramirent-Mietstationen verfügbar.
  8. Die genauen Mietbedingungen werden im Vertrag und der Bestellung bzw. dem Auftrag geregelt.
  9. Das Mietangebot von Ramirent kann zusätzliche Dienstleistungen umfassen: technische Beratung, Gerätetransport, Service, Maschinenwäsche, Auf- und Abbau, Reinigung und Sicherheit.
  10. Ramirent kann als Sicherheit für die Miettransaktion und den Wert der Ausrüstung eine Kaution verlangen. Die Höhe der Kaution wird vor der Anmietung mit dem Kunden vereinbart. Die Zahlung der vereinbarten Anzahlung erfolgt auf Grundlage des abgeschlossenen Vertrages bzw. einer von Ramirent getätigten und angenommenen Bestellung auf das Bankkonto oder die Kasse von Ramirent und ist Voraussetzung für die Auslieferung der Geräte. In bestimmten Fällen kann vom Kunden die Vorlage eines Wechsels verlangt werden.
  11. Bei der Miete ist das Ramicasco-Produkt gegen eine zusätzliche Gebühr erhältlich. Die zu entrichtenden Gebühren sind in der Satzung festgelegt.
  12. Für Stahlgerüste:
    1. Die Ausrüstung kann auf zwei Arten gemietet werden:
      1. Mit Montage-/Demontageservice,
      2. Ohne Auf-/Abbauservice. In diesem Fall stellt der Mieter den Gerüstbaudienst.
    2. Berechnung der Miete:
      1. Die Miete ohne Auf-/Abbauservice beginnt mit dem Tag der Freigabe des Geräts aus dem Lager,
      2. Bei Miete mit Auf-/Abbauservice beginnt der Mietbeginn an dem im Vertrag/Auftrag angegebenen Tag.
    3. Das gemietete Gerät verfügt über die gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente, die seine Nutzung genehmigen.
    4. Mitarbeiter und Subunternehmer, die Montage/Demontage und wiederkehrende Prüfungen durchführen, verfügen über die nach den einschlägigen Vorschriften erforderlichen Qualifikationen.
  13. Für Personen- und Lastenaufzüge:
    1. Wir vermieten ausschließlich Geräte mit Auf- und Abbau durch autorisierte RAMIRENT-Mitarbeiter oder Subunternehmer.
    2. Die Berechnung der Miete beginnt an dem Tag, an dem das montierte Gerät beim Amt für Technische Überwachung (UDT) eintrifft.
    3. Alle Geräte verfügen über die gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente, die ihre Nutzung genehmigen.
    4. Mitarbeiter und Subunternehmer, die Montage/Demontage und Wartung durchführen, verfügen über die entsprechenden Qualifikationen, die nach den einschlägigen Vorschriften erforderlich sind.
    5. Der Vermieter ist verpflichtet, für die Bedienung der Mietgeräte entsprechend geschultes und autorisiertes Personal bereitzustellen. Ramirent bietet im Rahmen individueller Vereinbarungen die Möglichkeit, Krane mit Bedienerservice zu mieten.
  14. Bei sonstigen Geräten wird die Miete vom Datum der offiziellen Übergabe bis zum Datum der offiziellen Rückgabe berechnet. Alle Geräte verfügen über die entsprechenden Zertifikate und Zulassungen für den Einsatz gemäß polnischem Recht. Bei Geräten, bei denen dies erforderlich ist, ist der Mieter verpflichtet, Bedienpersonal mit der erforderlichen Qualifikation zur Bedienung der gemieteten Geräte bereitzustellen.
  15. Alle von Ramirent gemieteten Maschinen und Geräte müssen vom Kunden ordnungsgemäß gegen Diebstahl und Zerstörung gesichert und gemäß den Betriebs- und Wartungshandbüchern bedient und verwendet werden.
  16. Für die erste Anmietung erforderliche Dokumente:

Offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Z O.O., S.A.:

  • Alle Dokumente werden von einem Ramirent-Mitarbeiter abgeholt (Registrierungsdokumente: KRS, REGON)

Haushalts-/lokale Regierungseinheiten:

  • Alle Dokumente werden von einem Ramirent-Mitarbeiter abgeholt
  • Die Bestellung und die Vollmacht zur Abholung der Ausrüstung müssen vom Leiter der Haushalts-/Kommunalverwaltungseinheit oder einer anderen Person/Personen unterzeichnet werden, die offiziell zur Vertretung der Einheit befugt ist/sind.

Gewerbetreibende Personen, eingetragene Partnerschaften:

  • Personalausweis des Eigentümers/Partners
  • Bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft liegt das Original des aktuellen Lebenspartnerschaftsvertrages zur Einsichtnahme vor
  • Alle Dokumente werden von einem Mitarbeiter von Ramirent abgeholt (Registrierungsdokumente: REGON, Auszug aus CEIDG (alle Partner)

HINWEIS: Die erste Anmietung kann nur persönlich durch den Eigentümer/die Gesellschafter der Lebenspartnerschaft erfolgen. Die Ermächtigung anderer Personen zur Durchführung weiterer Handlungen erfolgt ausschließlich persönlich gegenüber einem Mitarbeiter der Ramirent-Niederlassung. Eine Ausnahme bildet die Vorlage einer notariellen Vollmacht im Original durch eine andere Person gegenüber einem Ramirent-Mitarbeiter, die ihn/sie dazu berechtigt, den Mieter im Rahmen der Vermietung zu vertreten.

Privatpersonen (es ist möglich, eine Maschine im Wert von bis zu 100.000 PLN zu mieten)

  • Dokument mit Foto zur Bestätigung des PESEL (Personalausweis).

Ausländische Unternehmen:

  • Registrierungsunterlagen – Eintragung in die Aufzeichnungen/das Register und ein Dokument, das die Zuteilung einer Steuernummer bestätigt. Die Unterzeichnung von Mietverträgen ist gemäß den Bestimmungen zur Vertretung in den Zulassungsunterlagen möglich.

 

 

Mietregeln
Heber

Grundprinzipien der Anmietung von Hebebühnen bei Ramirent-Baumaschinenverleihfirmen:

  1. Die Ausrüstung wird tageweise vermietet – Die in der Preisliste angegebenen Preise sind Tagespreise.
  2. Der Tagessatz richtet sich nach der Mietdauer – je länger die Mietdauer, desto niedriger der Tagessatz.
  3. Alle Geräte verfügen über aktuelle UDT-Tests und andere gesetzlich vorgeschriebene Dokumente, die die Geräte zur Verwendung freigeben
  4. Der Vermieter ist verpflichtet, für die Bedienung der Mietgeräte entsprechend geschultes und autorisiertes Personal bereitzustellen.
  5. Preise sind verhandelbar.
  6. Es besteht die Möglichkeit einer Flottenmiete (größere Anzahl Geräte, längere Laufzeiten). In einem solchen Fall werden die Mietkonditionen individuell ausgehandelt. Der Ansprechpartner für die Flottenvermietung ist KAM: Mariusz Gołąb (Tel. 607 171 884, E-Mail: mariusz.golab@ramirent.pl).
  7. Detaillierte Konditionen werden im Mietvertrag geregelt.
  8. Das Mietangebot umfasst zusätzliche Dienstleistungen: technische Beratung, Transport der Geräte zur Baustelle, Service und Bedienerschulung.
  9. Bei der Anmietung ist eine individuelle Geräteversicherung erforderlich, zusätzlich zu den gemäß den Bestimmungen und Bedingungen fälligen Gebühren.
  10. Ramirent kann als Sicherheit für die Miettransaktion und den Wert der Ausrüstung eine Kaution verlangen. Die Höhe der Kaution wird vor der Anmietung mit dem Kunden vereinbart. Die Zahlung der vereinbarten Anzahlung erfolgt auf Grundlage des abgeschlossenen Vertrages bzw. einer von Ramirent getätigten und angenommenen Bestellung auf das Bankkonto oder die Kasse von Ramirent und ist Voraussetzung für die Auslieferung der Geräte. In bestimmten Fällen kann vom Kunden die Vorlage eines Wechsels verlangt werden.
  11. Für die erste Anmietung erforderliche Dokumente:

Offene Handelsgesellschaften, Z O.O., S.A.:

  • Alle Dokumente werden von einem Ramirent-Mitarbeiter abgeholt (Registrierungsdokumente: REGON, KRS)

Budgeteinheiten:

  • Alle Dokumente werden von einem Ramirent-Mitarbeiter abgeholt (Registrierungsdokumente: REGON, KRS)
  • Vom Leiter der Haushaltseinheit unterzeichnete Anordnung

ACHTUNG:

  • Vom Leiter der Haushaltseinheit unterzeichnete Genehmigung zur Abholung von Geräten

Gewerbetreibende Personen, eingetragene Partnerschaften:

  • Personalausweis des Eigentümers/Partners
  • Zusätzlich für Geräte über 20.000 PLN: eine ZUS-Bescheinigung oder eine Erklärung über die Zahlung der ZUS-Beiträge (Verpflichtung zur Vorlage der Bescheinigung innerhalb von 7 Werktagen)
  • Lebenspartnerschaftsvertrag
  • Alle Dokumente werden von einem Mitarbeiter von Ramirent abgeholt (Registrierungsdokumente: REGON,
  • Handelsregisterauszug aller Gesellschafter)

ACHTUNG:

Erste Vermietung nur durch den Eigentümer.

Einzelpersonen (es ist möglich, eine Maschine für bis zu 100.000 PLN zu mieten):

  • Dokument mit Foto zur Bestätigung der PESEL-Nummer
  • Ein zweites Dokument mit einem Foto zur Bestätigung Ihrer Identität oder einer Kreditkarte steht zur Überprüfung bereit.

ACHTUNG:

Vermietung nur vor Ort.

Ausländische Unternehmen:

Registrierungsunterlagen – Eintragung im Register und ein Dokument, das die Zuteilung einer Steuernummer bestätigt. Die Unterzeichnung von Mietverträgen ist gemäß den Bestimmungen zur Vertretung in den Zulassungsunterlagen möglich.

Mietregeln
Container und Zäune

Grundsätze für die Anmietung von Containern, Zusatzgeräten und Zäunen bei Ramirent Baumaschinenvermietungen:

  1. Die Ausrüstung wird monatelang gemietet.
  2. Preise sind verhandelbar.
  3. Es besteht die Möglichkeit, zusätzliche Ausstattung zu mieten, wie etwa: Tische, Stühle, Schreibtische, Klimaanlagen und verschiedene Arten von Schränken (Kleidung, Akten, Gesundheits- und Sicherheitsschränke).
  4. Es besteht die Möglichkeit einer Flottenmiete (größere Anzahl Geräte, längere Laufzeiten). In einem solchen Fall werden die Mietkonditionen individuell ausgehandelt. Ansprechpartner für Flottenmieten ist Produktmanager: Robert Górski (Tel. 601 358 889, E-Mail: robert.gorski@ramirent.pl).
  5. Detaillierte Konditionen werden im Mietvertrag geregelt.
  6. Das Mietangebot umfasst zusätzliche Dienstleistungen: technische Beratung, Transport der Geräte zur Baustelle, Service, Auf- und Abbau.
  7. Bei der Anmietung ist eine individuelle Geräteversicherung erforderlich, zusätzlich zu den gemäß den Bestimmungen und Bedingungen fälligen Gebühren.
  8. Ramirent kann als Sicherheit für die Miettransaktion und den Wert der Ausrüstung eine Kaution verlangen. Die Höhe der Kaution wird vor der Anmietung mit dem Kunden vereinbart. Die Zahlung der vereinbarten Anzahlung erfolgt auf Grundlage des abgeschlossenen Vertrages bzw. einer von Ramirent getätigten und angenommenen Bestellung auf das Bankkonto oder die Kasse von Ramirent und ist Voraussetzung für die Auslieferung der Geräte. In bestimmten Fällen kann vom Kunden die Vorlage eines Wechsels verlangt werden.
  9. Für die erste Anmietung erforderliche Dokumente:

Offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Z O.O., S.A.:

  • Alle Dokumente werden von einem Ramirent-Mitarbeiter abgeholt (Registrierungsdokumente: KRS, REGON)

Haushalts-/lokale Regierungseinheiten:

  • Alle Dokumente werden von einem Ramirent-Mitarbeiter abgeholt
  • Die Bestellung und die Vollmacht zur Abholung der Ausrüstung müssen vom Leiter der Haushalts-/Kommunalverwaltungseinheit oder einer anderen Person/Personen unterzeichnet werden, die offiziell zur Vertretung der Einheit befugt ist/sind.

Gewerbetreibende Personen, eingetragene Partnerschaften:

  • Personalausweis des Eigentümers/Partners
  • Bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft liegt das Original des aktuellen Lebenspartnerschaftsvertrages zur Einsichtnahme vor
  • Alle Dokumente werden von einem Mitarbeiter von Ramirent abgeholt (Registrierungsdokumente: REGON, Auszug aus CEIDG (alle Partner)

HINWEIS: Die erste Anmietung kann nur persönlich durch den Eigentümer/die Gesellschafter der Lebenspartnerschaft erfolgen. Die Ermächtigung anderer Personen zur Durchführung weiterer Handlungen erfolgt ausschließlich persönlich gegenüber einem Mitarbeiter der Ramirent-Niederlassung. Eine Ausnahme bildet die Vorlage einer notariellen Vollmacht im Original durch eine andere Person gegenüber einem Mitarbeiter von Ramirent, die ihn/sie dazu berechtigt, den Mieter im Rahmen der Vermietung zu vertreten.

Privatpersonen (es ist möglich, eine Maschine im Wert von bis zu 100.000 PLN zu mieten)

  • Dokument mit Foto zur Bestätigung des PESEL (Personalausweis).
     

Ausländische Unternehmen:

  • Registrierungsunterlagen – Eintragung in die Aufzeichnungen/das Register und ein Dokument, das die Zuteilung einer Steuernummer bestätigt. Die Unterzeichnung von Mietverträgen ist gemäß den Bestimmungen zur Vertretung in den Meldeunterlagen möglich.
Mietregeln
Gerüst

Grundregeln für die Anmietung von Geräten bei Ramirent-Vermietungsunternehmen (Gerüste):

  1. Die Vermietung der Geräte erfolgt monatsweise – Die in den Angeboten und auf der Website angegebenen Mietpreise sind Tagespreise. Es ist möglich, eine andere Zahlungsform zu verwenden, z. B.: eine Pauschale.
  2. Jedes Angebot wird individuell auf Grundlage der Erwartungen des Kunden erstellt.
  3. Preise sind verhandelbar.
  4. Ausrüstung kann auf zwei Arten gemietet werden:
    1. mit Auf-/Abbauservice
    2. ohne Auf-/Abbauservice (in diesem Fall stellt der Mieter den Gerüstservice)
  5. Berechnung der Miete:
    1. Bei einer Miete ohne Auf-/Abbauleistungen beginnt sie mit dem Tag der Freigabe des Gerätes aus dem Lager
    2. Bei einer Miete mit Auf-/Abbauservice beginnt sie mit dem Tag der Inbetriebnahme des Gerüstes mit dem Technischen Abnahmeprotokoll
  6. Das gemietete Gerät verfügt über die gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente, die seine Nutzung genehmigen
  7. Alle Mitarbeiter und Subunternehmer verfügen über die erforderliche Qualifikation zur Montage.
  8. Detaillierte Konditionen werden im Mietvertrag geregelt.
  9. Das Mietangebot umfasst zusätzliche Dienstleistungen: technische Beratung, Transport der Ausrüstung zur Baustelle.
  10. Ramirent kann als Sicherheit für die Miettransaktion und den Wert der Ausrüstung eine Kaution verlangen. Die Höhe der Kaution wird vor der Anmietung mit dem Kunden vereinbart. Die Zahlung der vereinbarten Anzahlung erfolgt auf Grundlage des abgeschlossenen Vertrages bzw. einer von Ramirent getätigten und angenommenen Bestellung auf das Bankkonto oder die Kasse von Ramirent und ist Voraussetzung für die Auslieferung der Geräte. In bestimmten Fällen kann vom Kunden die Vorlage eines Wechsels verlangt werden.
  11. Für die erste Anmietung erforderliche Dokumente:

Offene Handelsgesellschaften, Z O.O., S.A.:

  • Alle Dokumente werden von einem Ramirent-Mitarbeiter abgeholt (Registrierungsdokumente: REGON, KRS)

Budgeteinheiten:

  • Alle Dokumente werden von einem Ramirent-Mitarbeiter abgeholt (Registrierungsdokumente: REGON, KRS)
  • Vom Leiter der Haushaltseinheit unterzeichnete Anordnung

ACHTUNG:

Vom Leiter der Haushaltseinheit unterzeichnete Genehmigung zur Abholung von Geräten

Gewerbetreibende Personen, eingetragene Partnerschaften:

  • Personalausweis des Eigentümers/Partners
  • Zusätzlich für Geräte über 20.000 PLN: eine ZUS-Bescheinigung oder eine Erklärung über die Zahlung der ZUS-Beiträge (Verpflichtung zur Vorlage der Bescheinigung innerhalb von 7 Werktagen)
  • Lebenspartnerschaftsvertrag
  • Alle Dokumente werden von einem Mitarbeiter von Ramirent abgeholt (Registrierungsunterlagen: REGON, Auszüge aus dem Handelsregister aller Partner)

ACHTUNG:

Erste Vermietung nur durch den Eigentümer.

Einzelpersonen (es ist möglich, eine Maschine für bis zu 100.000 PLN zu mieten):

  • Dokument mit Foto zur Bestätigung der PESEL-Nummer
  • Ein zweites Dokument mit einem Foto zur Bestätigung Ihrer Identität oder einer Kreditkarte steht zur Überprüfung bereit.

ACHTUNG:

Vermietung nur vor Ort.

Ausländische Unternehmen:

  • Registrierungsunterlagen – Eintragung in die Aufzeichnungen/das Register und ein Dokument, das die Zuteilung einer Steuernummer bestätigt. Die Unterzeichnung von Mietverträgen ist gemäß den Bestimmungen zur Vertretung in den Meldeunterlagen möglich.
Mietregeln
Plattformen und Kräne

Grundregeln für die Anmietung von Ausrüstung bei Ramirent Rentals:

  1. Die Ausrüstung wird monatsweise vermietet, die auf der Website angegebenen Mietpreise sind Monatsraten; Bei einer Nutzung des Geräts von weniger als einem vollen Monat berechnet sich der Tarif mit 1/30 des Mietpreises für jeden Tag, einschließlich Feiertage
  2. Preise sind verhandelbar.
  3. Jedes Angebot wird individuell auf Grundlage der Erwartungen des Kunden erstellt.
  4. Wir vermieten ausschließlich Geräte mit Auf- und Abbau durch autorisierte RAMIRENT-Mitarbeiter oder Subunternehmer.
  5. Die Berechnung der Miete beginnt an dem Tag, an dem das montierte Gerät beim Amt für Technische Überwachung (UDT) eintrifft.
  6. Alle Geräte verfügen über die gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente, die ihre Nutzung genehmigen.
  7. Alle Mitarbeiter und Subunternehmer verfügen über die entsprechenden und erforderlichen Berechtigungen zur Montage, Reparatur und Wartung der Geräte.
  8. Der Vermieter ist verpflichtet, für die Bedienung der gemieteten Geräte entsprechend geschultes und autorisiertes Personal bereitzustellen.
  9. Es besteht die Möglichkeit einer Flottenmiete (größere Anzahl Geräte, längere Laufzeiten). In einem solchen Fall werden die Mietkonditionen individuell ausgehandelt. Ansprechpartner für die Flottenvermietung ist der Produktmanager Gerüste und Kräne - Sebastian Pawiłojć (Tel. 603 630 923, E-Mail: sebastian.pawilojc@ramirent.pl).
  10. Detaillierte Konditionen werden im Mietvertrag geregelt.
  11. Ramirent kann als Sicherheit für die Miettransaktion und den Wert der Ausrüstung eine Kaution verlangen. Die Höhe der Kaution wird vor der Anmietung mit dem Kunden vereinbart. Die Zahlung der vereinbarten Anzahlung erfolgt auf Grundlage eines abgeschlossenen Vertrages bzw. einer von Ramirent erteilten und angenommenen Bestellung auf das Bankkonto oder die Kasse von Ramirent und ist Voraussetzung für die Auslieferung der Geräte. Unter bestimmten Voraussetzungen kann vom Kunden die Vorlage eines Wechsels verlangt werden.
  12. Das Mietangebot umfasst zusätzliche Dienstleistungen: technische Beratung, Transport der Geräte zur Baustelle und Service.
  13. Für die erste Anmietung erforderliche Dokumente:

Offene Handelsgesellschaften, Z O.O., S.A.:

  • Alle Dokumente werden von einem Ramirent-Mitarbeiter abgeholt (Registrierungsdokumente: REGON, KRS)

Budgeteinheiten:

  • Alle Dokumente werden von einem Mitarbeiter von Ramirent abgeholt (Registrierungsdokumente: REGON, KRS)
  • Vom Leiter der Haushaltseinheit unterzeichnete Anordnung

ACHTUNG:

Vom Leiter der Haushaltseinheit unterzeichnete Genehmigung zur Abholung von Geräten

Gewerbetreibende Personen, eingetragene Partnerschaften:

  • Personalausweis des Eigentümers/Partners
  • Zusätzlich für Geräte über 20.000 PLN: eine ZUS-Bescheinigung oder eine Erklärung über die Zahlung der ZUS-Beiträge (Verpflichtung zur Vorlage der Bescheinigung innerhalb von 7 Werktagen)
  • Lebenspartnerschaftsvertrag
  • Alle Dokumente werden von einem Mitarbeiter von Ramirent abgeholt (Registrierungsunterlagen: REGON, Auszüge aus dem Handelsregister aller Partner)

ACHTUNG:

Erste Vermietung nur durch den Eigentümer.

Einzelpersonen (es ist möglich, eine Maschine für bis zu 100.000 PLN zu mieten):

  • Dokument mit Foto zur Bestätigung der PESEL-Nummer
  • Ein zweites Dokument mit einem Foto zur Bestätigung Ihrer Identität oder einer Kreditkarte steht zur Überprüfung bereit.

ACHTUNG:

Vermietung nur vor Ort.

Ausländische Unternehmen:

Registrierungsunterlagen – Eintragung im Register und ein Dokument, das die Zuteilung einer Steuernummer bestätigt. Die Unterzeichnung von Mietverträgen ist gemäß den Bestimmungen zur Vertretung in den Zulassungsunterlagen möglich.